Pflegegeld
Quelle: Das Land Steiermark / Pflegegeld
Pflegegeldstufen ab 1. 1. 2025
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Pflegestufe 1Listenelement 1
200,80 EUR
Pflegebedarf mehr als 65 Stunden / Monat
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Pflegestufe 2Listenelement 2
370,30,60 EUR
Pflegebedarf mehr als 95 Stunden / Monat
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Pflegestufe 3Listenelement 3
577,00 EUR
Pflegebedarf mehr als 120 Stunden / Monat
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Pflegestufe 4Listenelement 4
865,10 EUR
Pflegebedarf mehr als 160 Stunden / Monat
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Pflegestufe 5
1175,20 EUR
Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat und außergewöhnlicher Pflegeaufwand
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Pflegestufe 6
1.641,10 EUR
Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat, der zeitlich nicht koordinierbar und auch in der Nacht zu erbringen ist oder wenn wegen einer möglichen Eigen- oder Fremdgefährdung die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig ist
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Pflegestufe 7
2.156,60 EUR
Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat, wobei keine zielgerichteten Bewegungen möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
Bei Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe wird ein Betrag von EUR 60,- abgezogen.
Förderung Bund: € 800,00
Die Förderung durch den Bund beträgt bis zu € 800,00 monatlich. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben.
Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 400 Euro beziehungsweise um 600 Euro für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten! Stand 12/2024